Ausgleichsquittung

Ausgleichsquittung
Ausgleichsquittung,
 
Arbeitsrecht: die vom Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber gegenüber abgegebene schriftliche Erklärung, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nicht mehr bestehen. Verzichtet der Arbeitnehmer hierdurch auf tarifvertragliche oder sonst nicht abdingbare Ansprüche, ist die Ausgleichsquittung insoweit nichtig.

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Aus|gleichs|quit|tung, die (Rechtsspr.): Quittung, durch die ein Arbeitnehmer bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses bestätigt, dass er keine Ansprüche mehr an den Arbeitgeber hat.

Universal-Lexikon. 2012.

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